Informationen für die Er‍laubnis zum Angeln an den Gewässern
des ASV „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld

[Stand: 27.02.2024]
Zur schnellen Navigation zu den einzelnen Abschnitten dieser Seite oben rechts das Menü „Inhalt“ benutzen.


Aktuelles

Unser Angelwetter

  • MAXIMALMAẞE beim Angeln in Gewässern des ASV Fischwaid Birkenfeld. Ab diesen Maßen sofort zurücksetzen. Hältern verboten:
  • Giebel sind ganzjährig geschont.
  • Nur max. 1 Brasse kleiner 50 cm am Tag entnehmen.

Allgemeines

  • Die Angelgewässer des Angelsportvereins „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld befinden sich im Naherholungsgebiet am Rand der Kreisstadt Birkenfeld.
    Sie bestehen aus dem Badeweiher, dem Sielbachweiher und dem Biers Weiher, die untereinander durch den Sielbach verbunden sind.
    Im kleinen Biers Weiher herrscht grundsätzlich Angelverbot.
  • Der hintere Teil des Badeweihers ist Schongebiet, dessen Beginn am Nordufer mit einem Schild gekennzeichnet ist.
    Die letzte Angelposition davor ist am Nordufer die sog. „Insel“ und am Südufer das sog. „Gebüsch“.
  • Allgemein gilt der Kleine Knigge für deutsche Angelgewässer des DAFV.
  • Des Weiteren wird auf hier zusammengestellte Auszüge aus Gesetzen zu Regeln beim Fischfang verwiesen.
  • Die Benutzung von Booten, auch von Futterbooten, auf den Weihern ist verboten.
  • Wenn gezielt auf Karpfen geangelt wird, ist eine Abhakmatte vorgeschrieben!
  • Angler entlang der Zufahrtsstraße zum Vereinsheim und am Weg an der Waldseite des Sielbachweihers bitte nur zum Ein- und Ausladen dort parken.
  • Das Befahren der Wiese am Südufer des Badeweihers, in der Verlängerung des Vereinsheims, ist durch den Eigentümer verboten.
  • In allen Weihern ist übrigens Baden verboten! Auch wenn der Name „Badeweiher“ anderes vermuten lässt:
    Badender im Badeweiher am 1. April 2021 (kein Scherz!)
    Schwimmer im Badeweiher am 1. April 2021 - kein Scherz!

Schonzeiten und Maße

Generell sind die Mindestmaße und Artenschonzeiten der Landesfischereiordnung für Rheinland-Pfalz zu beachten. Zusätzlich gilt:

Tagesschein

  • Tagesscheine können in der Vereinsgaststätte erworben werden.
  • Voraussetzung ist ein gültiger Fischereischein.
  • Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren, die im Besitz eines Jugendfischereischeins sind, können im Beisein eines Fischereischeininhabers angeln.
  • Bitte das ausgeschilderte Schongebiet im hinteren beschilften Gebiet des Badeweihers beachten. Hier ist Fischen verboten.
  • Die Fangbegrenzung beträgt maximal 10 Fische, davon höchstens 1 Karpfen oder 1 Schleie. Pro Tag darf maximal 1 Brasse entnommen werden.
  • Angeln auf Raubfisch, dazu zählen auch Forellen, ist nicht gestattet. Beifang ist sofort zurück zu setzen.
  • Geangelt werden darf mit 1 Friedfischangel von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
  • Der Tagesschein ist am Ende des Angelns komplett und ausgefüllt in den Briefkasten am Vereinsheim zu werfen. Keine Fangentnahme ist entsprechend zu vermerken.
  • Gastangler:
    • Der Tagesschein kostet für Gastangler 10 Euro für Erwachsene und 5 Euro für Jugendliche unter 18 Jahren.
    • Geangelt werden darf am Badeweiher.
  • Vereinsmitglieder:
    • Der Tagesschein kostet für Vereinsmitglieder 5 Euro für Erwachsene und 2,50 Euro für Jugendliche unter 18 Jahren.
    • Geangelt werden darf am Badeweiher und am Sielbachweiher.
    • Die Teilnahme an Vereinsfischen ist möglich und benötigt weder Jahresschein noch Tagesschein.

Jahresschein

  • Voraussetzung für den Erwerb ist die Mitgliedschaft im Angelsportverein „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld und ein gültiger Fischereischein.
  • Der Jahresschein wird jeden Samstag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr im Vereinsheim und bei der Jahreshauptversammlung für das laufende Angeljahr vom 01.04. bis zum 31.03 des Folgejahres ausgestellt. Er kostet 52,- € für Erwachsene und 26,- € für Jugendliche unter 18 Jahren.
    Vor dem erstmaligen Erwerb ist eine einmalige Angelpauschale von 150,- € zu entrichten.
  • Geangelt werden darf am Badeweiher, Sielbachweiher und den beiden Rascheweihern. Am Biers Weiher ist Angeln verboten. Gewässersperren und weitere Aushänge am Vereinsheim sind zu beachten. Der Fang mit zwei Handangeln ist erlaubt. Davon darf maximal mit einer auf Raubfisch geangelt werden. Für den Gültigkeitszeitraum des Jahrsscheines gibt es folgende Fangbegrenzungen:
    Fischart Erwachsene Jugendliche
    Schleie 7 4
    Karpfen 7 4
    Forelle 20 10
    Hecht 4 gesamt 2 gesamt
    Zander
    Pro Tag maximal 5 Fische insgesamt!
    Davon max. 3 Forellen; max. 1 Brasse.
    WO - WAS - WIE - WIEVIEL geangelt werden darf ist auch dem Merkblatt für Jahresscheininhaber zu entnehmen.
  • Jahresscheininhaber haben eine Fangliste zu führen, die am Ende der Saison selbständig an den Gewässerwart zu melden ist.
    Diese beinhaltet: Name, Vorname - Fangtag - Gewässer - Fischart - Anzahl - Gewicht. Hier kann eine Fangliste heruntergeladen werden.
    Der Menüpunkt „Termine“ enthält den Abgabetermin und einen Link, um die Fangergebnisse auch zu mailen. Je nach Datum der Jahreshauptversammlung liegt dieser Termin gegebenfalls vor Ende März.
  • Im Gültigkeitszeitraum des Jahresscheins sind 10 unentgeltliche Arbeitsstunden bei dem ASV „Fischwaid“ zu leisten. Mitglieder ab einem Alter von 65 Jahren und Vorstandsmitglieder sind davon befreit. Diese Arbeitsstunden sind auf dem persönlichen Arbeitsnachweis (siehe Merkblatt weiter oben) durch einen Arbeitswart abzuzeichnen. Eine Abzahlung nicht geleisteter Arbeitsstunden ist ab dem 01.04.2024 nicht mehr möglich. Ein nachfolgender Jahresschein ist dann nur möglich, wenn die ausstehenden Arbeitsstunden abgeleistet worden sind.
  • Angeln Jahresscheininhaber an Gewässern des ASV „Fischwaid“, wird gebeten, sich vor Ort im Vereinsheim anzumelden.

Wechselschein

Nur für Jahresscheininhaber des Angelsportvereins „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld gibt es einen Wechselschein für den Sportfischerverein   SFV Idar-Oberstein (Hammerstein), um an der Nahe zu fischen. Dieser Schein ist beim Schriftführer des ASV „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld (Telefon  06782 / 98 48 596) zu empfangen, mitzuführen, in Hammerstein auf Verlangen vorzuzeigen und spätestens nach drei Tagen bei der Ausgabestelle inklusive Fangliste zurück zu geben. Bei Überschreitung der Frist wird die Person von den Vorzügen des vereinsübergreifenden Angelns ausgeschlossen.
Unter folgenden Bedingungen darf in Hammerstein geangelt werden:
  1. Es gelten die in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung.
  2. Das Angeln ist nur an der Nahe Enzweiler / Hammerstein erlaubt. Das Befahren von Wiesen und Grundstücken am Gewässer ist untersagt.
  3. Erlaubt sind eine Friedfisch- sowie eine Raubfischangel.
  4. Geangelt werden darf eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
  5. Es dürfen maximal 10 Fische geangelt werden - davon höchstens 1 Karpfen. Schleien und Barben sind ganzjährig geschont. Das Angeln auf Forellen ist untersagt.
  6. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Sachwerte getauscht werden. Sie sind einer sinnvollen Verwertung zu zuführen.

Markierung der ca. 3½ km langen Angelstrecke des   SFV Idar‑Oberstein an der Nahe, hier in Rot auf einer Wanderkarte in OpenStreetMaps. Links ab ca. 50 m nach dem Naheknick beim Sportplatz "Meerhafen" in Hammerstein bis zur Eisenbahnbrücke bei Enzweiler, rechts:
Angelstrecke SFV IO

(Foto und Kartenbearbeitung: Hartmut Zeugner)