- Alle Vorschriften auf dem Angelschein sind strikt zu beachten
- Für bestimmte Fischarten gelten Entnahmegebote, Mindestmaße und Schonzeiten, die auf dem Angelschein ausgewiesen oder bei der Kartenausgabestelle zu erfragen sind
- Achtung vor der Kreatur: Maßige Fische, die keiner Schonzeit unterliegen, sind unmittelbar nach der Anlandung erst zu betäuben und dann durch Herzstich zu töten
- Werden die Fische vor der Verwertung gehältert, so hat dies sachgemäß zu erfolgen
- Fische nur für den Eigenverzehr fangen, nicht für den gewerblichen Verkauf
- Übermäßiger Alkoholgenuss ist unerwünscht
- Am Angelplatz hat Ruhe zu herrschen, Lärmbelästigung Dritter ist strafbar
- Wildes Campieren und offene Feuerstellen sind zu unterlassen
- Die ausgeschilderten und legalen Anfahrtswege sind einzuhalten, Parkverbote zu beachten
- Nach dem Fischen ist der Angelplatz sauber und nicht als Müllkippe zu hinterlassen
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