- Alle Vorschriften auf dem Angelschein sind strikt zu beachten.
- Für bestimmte Fischarten gelten Entnahmegebote, Mindestmaße und Schonzeiten, die auf dem Angelschein ausgewiesen oder bei der Kartenausgabestelle zu erfragen sind.
- Achtung vor der Kreatur: Maßige Fische, die keiner Schonzeit unterliegen, sind unmittelbar nach der Anlandung erst zu betäuben und dann durch Herzstich zu töten.
- Werden die Fische vor der Verwertung gehältert, so hat dies sachgemäß zu erfolgen.
- Fische nur für den Eigenverzehr fangen, nicht für den gewerblichen Verkauf.
- Übermäßiger Alkoholgenuss ist unerwünscht.
- Am Angelplatz hat Ruhe zu herrschen. Lärmbelästigung Dritter ist strafbar.
- Wildes Campieren und offene Feuerstellen sind zu unterlassen.
- Die ausgeschilderten und legalen Anfahrtswege sind einzuhalten, Parkverbote zu beachten.
- Nach dem Fischen ist der Angelplatz sauber und nicht als Müllkippe zu hinterlassen.
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