Informationen für die Er‍laubnis zum Angeln an den Gewässern
des ASV „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld / Nahe

[Stand: 10.08.2025]
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Aktuelles [Heute: ]

Das 🎣 Angeln auf Raubfisch ist aus Gründen des Bestandsschutzes ausgesetzt bis einschließlich Sams‍tag, 31.05.2026.

Einladung zum 🎣 Anglerstammtisch jeweils am letzten Freitag des Monats um 18:00 Uhr im Vereinsheim.

Unser Angelwetter

Allgemeines

  • Die Gewässer des Angelsportvereins „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld befinden sich im Naherholungsgebiet  am Rand der Kreisstadt Birkenfeld.
    Sie bestehen aus dem Badeweiher, dem Sielbachweiher und dem Biers Weiher, die untereinander durch den Sielbach verbunden sind. Im kleinen Biers Weiher herrscht grundsätzlich Angelverbot.
  • Der hintere Teil des Badeweihers ist Schongebiet, dessen Beginn am Nordufer mit einem Schild gekennzeichnet ist. Die letzte Angelposition davor ist am Nordufer die sog. „Insel“ und am Südufer das sog. „Gebüsch“.
  • Allgemein gilt der Kleine Knigge für deutsche Angelgewässer des DAFV.
  • Des Weiteren wird auf hier zusammengestellte Auszüge aus Gesetzen zu Regeln beim Fischfang verwiesen.
  • Die Benutzung von Booten, auch von Futterbooten, auf den Weihern ist verboten.
  • Wenn gezielt auf Karpfen geangelt wird, ist eine Abhakmatte vorgeschrieben!
  • Angler entlang der Zufahrtsstraße zum Vereinsheim und am Weg an der Waldseite des Sielbachweihers bitte nur zum Ein- und Ausladen dort parken.
  • Das Befahren der Wiese am Südufer des Badeweihers, in der Verlängerung des Vereinsheims, ist durch den Eigentümer verboten.
  • In allen Weihern ist übrigens Baden verboten! Auch wenn der Name „Badeweiher“ anderes vermuten lässt:
    Badender im Badeweiher am 1. April 2021 (kein Scherz!)
    Schwimmer im Badeweiher am 1. A‍pril 2021 - kein Scherz!

Maße und Schonzeiten

Generell sind die Mindestmaße und Artenschonzeiten der Landesfischereiordnung für Rheinland-Pfalz zu beachten. Zusätzlich gilt:

Tagesschein

Der Tagesschein ist am Ende des Angelns komplett und ausgefüllt in den Briefkasten am Vereinsheim zu werfen. Keine Fangentnahme ist entsprechend zu vermerken. Eine zukünftige Erlaubniserteilung kann von der Vorlage dieses Fangnachweises abhängig gemacht werden.

Gastangler
Vereinsmitglieder

Jahresschein

Wechselschein

Unter folgenden Bedingungen darf in Hammerstein / Enzweiler geangelt werden:

  1. Es gelten die in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung. Während der Frühjahrsschonzeit vom 15. April bis 31. Mai ist der Gebrauch von Spinnern, Blinkern u. ä. verboten.
  2. Das Angeln ist nur an der Nahe Enzweiler / Hammerstein erlaubt. Das Befahren von Wiesen und Grundstücken am Gewässer ist untersagt.
  3. Erlaubt sind eine Friedfisch- sowie eine Raubfischangel.
  4. Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang.
  5. Es dürfen maximal 10 Fische geangelt werden - davon höchstens 1 Karpfen. Das Angeln auf Forellen ist untersagt. Schleien und Barben sind ganzjährig geschont.
  6. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Sachwerte getauscht werden. Sie sind einer sinnvollen Verwertung zu zuführen.
Markierung der ca. 3½ km langen Angelstrecke des   SFV Idar‑Oberstein an der Nahe, hier in Rot auf einer Wanderkarte in OpenStreetMaps. Links, ab ca. 50 m nach dem Naheknick beim Sportplatz "Meerhafen" im Ortsteil Hammerstein, bis zur zweiten Eisenbahnbrücke, hinter dem Ortsteil Enzweiler, rechts:
Angelstrecke SFV IO

(Foto und Kartenbearbeitung: Hartmut Zeugner)