Angeln beim ASV „Fischwaid“ e. V. Bir‍ken‍feld / Nahe

[Stand: 01.04.2026]
Zur Navigation innerhalb dieser Seite dient oben rechts das Menü  In‍halt.

Aktuelles [Heute: ]

Der Sielbachweiher ist bis auf Weiteres zum 🎣 Angeln gesperrt. Grund dafür ist ausgelaufener Diesel bei einem Unfall mit einem Streufahrzeug am 20.11.2025; siehe Bericht im Wochenspiegel.

Der Badeweiher und der Sielbachweiher sind zum privaten Angeln gesperrt am:
Sa, 25. Apr. 2026 🎣
So, 31. Mai 2026 🎣
Do, 25. bis Mo., 29. Juni 2026 🎣
Sa, 26. Sep. 2026 🎣
Sa, 17. Okt. 2026 🎣
Neues Landesfischereigesetz

für Rheinland-Pfalz ab 19.02.2026

Wir erhalten keine Kormoran-Abschussgenehmigung. Die SGD Nord hat die Kormoranverordnung in einem Rundschreiben enger gefasst.

Einladung zum 🎣 Anglerstammtisch jeweils am letzten Freitag des Monats um 18:00 Uhr im Vereinsheim.

Unser Angelwetter

Allgemeines

  • Die Gewässer des Angelsportvereins „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld befinden sich im Naherholungsgebiet  am Rand der Kreisstadt Birkenfeld.
    Sie bestehen aus dem Badeweiher, dem Sielbachweiher und dem Biers Weiher, die untereinander durch den Sielbach verbunden sind. Im kleinen Biers Weiher herrscht grundsätzlich Angelverbot.
  • Der hintere Teil des Badeweihers ist Schongebiet, dessen Beginn am Nordufer mit einem Schild gekennzeichnet ist. Die letzte Angelposition davor ist am Nordufer die sog. „Insel“ und am Südufer das sog. „Gebüsch“.
  • Allgemein gilt der Kleine Knigge für deutsche Angelgewässer des DAFV.
  • Des Weiteren wird auf hier zusammengestellte Auszüge aus Gesetzen zu Regeln beim Fischfang verwiesen.
  • Die Benutzung von Booten, auch von Futterbooten, auf den Weihern ist verboten.
  • Wenn gezielt auf Karpfen geangelt wird, ist eine Abhakmatte vorgeschrieben.
  • Angler entlang der Zufahrtsstraße zum Vereinsheim und am Weg an der Waldseite des Sielbachweihers bitte nur zum Ein- und Ausladen dort parken.
  • Das Befahren der Wiese am Südufer des Badeweihers, in der Verlängerung des Vereinsheims, ist durch den Eigentümer verboten.
  • In allen Weihern ist übrigens Baden verboten. Auch wenn der Name „Badeweiher“ anderes vermuten lässt:
    Badender im Badeweiher am 1. April 2021 (kein Scherz!)
    Schwimmer im Badeweiher am 1. A‍pril 2021 - kein Scherz!

Maße und Schonzeiten

Generell sind die Mindestmaße und Artenschonzeiten der Landesfischereiordnung für Rheinland-Pfalz zu beachten. Zusätzlich gilt:

Tagesschein

Erwerb
Bestimmungen
Rückgabe

Jahresschein

Erwerb
Bestimmungen
Fangliste
Arbeitsstunden

Wechselschein

Erwerb
Bestimmungen

Unter folgenden Bedingungen darf beim SFV Idar-Oberstein geangelt werden:

  1. Es gelten die in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung. Während der Frühjahrsschonzeit vom 15. April bis 31. Mai ist der Gebrauch von Spinnern, Blinkern u. ä. verboten.
  2. Das Angeln ist nur an der Nahe Hammerstein / Enzweiler erlaubt. Das Befahren von Wiesen und Grundstücken am Gewässer ist untersagt.
  3. Erlaubt sind eine Friedfisch- sowie eine Raubfischangel.
  4. Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang; den hier dargestellten Sonnenzeiten entsprechend.
  5. Es dürfen maximal 10 Fische geangelt werden - davon höchstens 1 Karpfen. Das Angeln auf Forellen ist untersagt. Schleien und Barben sind ganzjährig geschont. Hier eine Übersicht der Schonzeiten und Mindestmaße beim Angeln mit Wechselschein an der Nahe.
  6. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Sachwerte getauscht werden. Sie sind einer sinnvollen Verwertung zu zuführen.
Rückgabe
Angelstrecke
Angelstrecke SFV IO

(Foto und Kartenbearbeitung: Hartmut Zeugner)