Angeln beim ASV „Fischwaid“ e. V. Bir‍ken‍feld / Nahe

[Stand: 04.09.2026]

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Aktuelles [Heute: ]

Der Badeweiher und der Sielbachweiher sind zum privaten Angeln gesperrt am:
Sa, 26. Sep. 2026 🎣
Sa, 17. Okt. 2026 🎣

Nach Sperrung des Sielbachweihers durch ausgelaufenen Diesel bei einem Unfall mit einem Streufahrzeug am 20.11.2025 (siehe Bericht im Wochenspiegel) ist dort das Angeln nur für Jahresscheininhaber der „Fischwaid“ Birkenfeld wieder gestattet. Dabei ist auf Abnormalitäten bei Fischen zu achten bzgl. Geruch, Verfärbung, Missbildung, Geschmack. Bei Abnormalitäten bitte sofort den Vorstand informieren.

Der Nahe-Stausee bei Hoppstädten, Angelrevier der AF „Obere Nahe“ Weiersbach, wird seit August 2026 im Zuge von Renaturierungsmaßnahmen zurückgebaut.

Wir erhalten keine Kormoran-Abschussgenehmigung. Die SGD Nord hat die Kormoranverordnung in einem Rundschreiben enger gefasst.

Neues Landesfischereigesetz

für Rheinland-Pfalz ab 19.02.2026

Neue Landesfischereiordnung

für Rheinland-Pfalz ab 19.02.2026

  • Der §2 über die beschränkte Gültigkeit von Fischereischeinen anderer Bundesländer wurde aufgehoben.
  • Mit §10 wurde die Verwendung des Vordrucks von Erlaubnisscheinen zum Fischfang nach Anlage 2 aufgehoben. Es sind natürlich weiterhin Erlaubnisscheine auszugeben, worüber gem. §11 weiterhin eine Liste zu führen ist.
  • Keine Änderungen bei Mindestmaßen und Artenschonzeiten.
  • Keine Änderungen des Inhalts bei der Detaillierung von Ordnungswidrigkeiten.
Unser Angelwetter

Allgemeines

Die Gewässer des Angelsportvereins „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld befinden sich im Naherholungsgebiet  am Rand der Kreisstadt Birkenfeld. Sie bestehen aus dem Badeweiher, dem Sielbachweiher und dem Biers Weiher, die untereinander durch den Sielbach verbunden sind.

Weiheranlage

Weiheranlage auf © OpenStreetMap


Generelle Festlegungen
  • Im kleinen Biers Weiher herrscht grundsätzlich Angelverbot.
  • Der hintere Teil des Badeweihers ist Schongebiet, dessen Beginn am Nordufer mit einem Schild gekennzeichnet ist. Die letzte Angelposition davor ist am Nordufer die sog. „Insel“ und am Südufer das sog. „Gebüsch“.
  • Allgemein gilt der Kleine Knigge für deutsche Angelgewässer des DAFV.
  • Des Weiteren wird auf hier zusammengestellte Auszüge aus Gesetzen zu Regeln beim Fischfang verwiesen.
  • Die Benutzung von Booten, auch von Futterbooten, auf den Weihern ist verboten.
  • Wenn gezielt auf Karpfen geangelt wird, ist eine Abhakmatte vorgeschrieben.
  • Angler entlang der Zufahrtsstraße zum Vereinsheim und am Weg an der Waldseite des Sielbachweihers bitte nur zum Ein- und Ausladen dort parken.
  • Das Befahren der Wiese am Südufer des Badeweihers, in der Verlängerung des Vereinsheims, ist durch den Eigentümer verboten.
  • In allen Weihern ist übrigens Baden verboten; auch wenn der Name „Badeweiher“ anderes vermuten lässt:
    Badender im Badeweiher am 1. April 2021 (kein Scherz!)
    Schwimmer im Badeweiher am 1. A‍pril 2021 - kein Scherz!


Maße und Schonzeiten

Generell sind die Mindestmaße und Artenschonzeiten der Landesfischereiordnung für Rheinland-Pfalz zu beachten. Zusätzlich gilt:
  • Zander und Hecht haben eine gemeinsame Schonzeit vom 01. Februar bis 31. Mai.
  • Die Entnahme und das Hältern von Giebel (Silberkarausche) ist verboten.
  • Für bestimmte Fischarten gibt es Maximalmaße. Fische mit oder größer als das Maximalmaß sind sofort zurück zu setzen. Das Hältern ist verboten! Das gilt für:
    Karpfen ab 50 cm Brassen ab 50 cm Schleien ab 40 cm
➤ Hier eine Zusammenstellung für den ASV „Fischwaid“ Birkenfeld.

Tagesschein

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Tagesschein-Erwerb
Tagesschein-Bestimmungen
  • Personen, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Inhaber eines Sonderfischereischeins dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, angeln.
  • Personen vor Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.
  • Die Teilnahme an Vereins- und Einladungsfischen ist für Vereinsmitglieder mit Angelberechtigung möglich und benötigt weder Tagesschein noch Jahresschein.
Tagesschein-Rückgabe

Jahresschein

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Jahresschein-Erwerb
  • Beim Kauf des Jahresscheines bitte auf den Empfang folgender Unterlagen achten:
    1. Jahresschein mit Stempel und Unterschrift
    2. Merkblatt für Jahresscheininhaber inklusive Arbeitsstundennachweis
    3. Fangliste
Jahresschein-Bestimmungen
  • Die Teilnahme an Vereins- und Einladungsfischen ist für Vereinsmitglieder mit Angelberechtigung möglich und benötigt weder Jahresschein noch Tagesschein.
  • Personen, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Inhaber eines Sonderfischereischeins dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, angeln.
  • Personen vor Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.
Jahresschein-Fangliste
Jahresschein-Arbeitsstunden

Wechselschein

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Wechselschein-Erwerb
Wechselschein-Bestimmungen

zum Angeln beim SFV Idar‑Oberstein

  1. Es gelten die in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung.
    ➤ Während der Frühjahrsschonzeit an der Nahe vom 15. April bis 31. Mai ist der Gebrauch von Spinnern, Blinkern u. ä. verboten.
    ➤ Übersicht der Schonzeiten und Mindestmaße beim Angeln mit Wechselschein an der Nahe.
  2. Das Angeln ist nur an der Nahe Hammerstein / Enzweiler erlaubt. Das Befahren von Wiesen und Grundstücken am Gewässer ist untersagt.
  1. Erlaubt sind eine Friedfisch- sowie eine Raubfischangel.
  2. Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang; ➤ den hier dargestellten 🌞 Sonnenzeiten entsprechend.
  3. Es dürfen maximal 10 Fische geangelt werden - davon höchstens 1 Karpfen. Schleien und Barben sind ganzjährig geschont. Das Angeln auf Forellen ist untersagt.
  4. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Sachwerte getauscht werden. Sie sind einer sinnvollen Verwertung zu zuführen.
Wechselschein-Rückgabe
Wechselschein-Angelstrecke
Markierung der ca. 3½ km langen Angelstrecke des   SFV Idar‑Oberstein beidseitig an der Nahe, auf © OpenStreetMap in Rot. Beginn: Links, ab ca. 50 m nach dem Naheknick beim Sportplatz "Meerhafen" im Ortsteil Hammerstein. Ende: Rechts, bis zur zweiten Eisenbahnbrücke, hinter dem Ortsteil En‍zweiler.
Angelstrecke SFV IO
Umgekehrte Angelerlaubnis

Für Jahresscheininhaber des „Sportfischervereins Idar-Oberstein e. V.“ gibt es umgekehrt eine in Idar-Oberstein empfangbare Angelerlaubnis für die Gewässer des „ASV Fischwaid Birkenfeld e. V.“ mit folgenden Bestimmungen:

  1. Es gelten die in Rheinland-Pfalz gültigen gesetzlichen Bestimmungen des Landesfischereigesetzes und der Landesfischereiordnung. ➤ Übersicht der Schonzeiten und Mindestmaße beim Angeln mit Wechselschein in Birkenfeld; inklusive aktueller lokaler Festlegungen.
  2. Das Angeln ist nur am Badeweiher und am Sielbachweiher gestattet.
  3. Erlaubt sind eine Friedfisch- sowie eine Raubfischangel.
  4. Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang; ➤ den hier dargestellten 🌞 Sonnenzeiten entsprechend.
  5. Gefangen werden dürfen maximal 10 Fische - davon höchstens 1 Karpfen oderSchleie sowie 1 Raubfisch. Das Angeln auf Forellen ist untersagt.
  6. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Sachwerte getauscht werden.

(Foto und Kartenbearbeitung: Hartmut Zeugner)