Angeln beim ASV „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld / Nahe
[Stand: 04.09.2026]
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Aktuelles
[Heute: ]
Der Badeweiher und der Sielbachweiher sind zum privaten Angeln gesperrt am: ✖ Sa, 26. Sep. 2026 🎣 ✖ Sa, 17. Okt. 2026 🎣
☝ Nach Sperrung des Sielbachweihers
durch ausgelaufenen Diesel bei einem Unfall mit einem Streufahrzeug am 20.11.2025
(siehe Bericht im Wochenspiegel)
ist dort das Angeln nur für Jahresscheininhaber der „Fischwaid“ Birkenfeld wieder gestattet.
Dabei ist auf Abnormalitäten bei Fischen zu achten bzgl. Geruch, Verfärbung, Missbildung, Geschmack.
Bei Abnormalitäten bitte sofort den Vorstand informieren.
Der Nahe-Stausee bei Hoppstädten, Angelrevier der AF „Obere Nahe“ Weiersbach, wird seit August 2026 im Zuge von Renaturierungsmaßnahmen zurückgebaut.
Wir erhalten keine Kormoran-Abschussgenehmigung. Die SGD Nord hat die Kormoranverordnung in einemRundschreiben enger gefasst.
Erweiterung der Ordnungswidrigkeiten im § 62, z. B. bzgl. vorzuzeigender Dokumente, wie über die entrichtete Fischereiabgabe.
Erhöhung der möglichen Geldbuße von 5.000 auf 10.000 Euro.
Der §2 über die beschränkte Gültigkeit von Fischereischeinen anderer Bundesländer wurde aufgehoben.
Mit §10 wurde die Verwendung des Vordrucks von Erlaubnisscheinen zum Fischfang nach Anlage 2 aufgehoben.
Es sind natürlich weiterhin Erlaubnisscheine auszugeben, worüber gem. §11 weiterhin eine Liste zu führen ist.
Die Gewässer des Angelsportvereins „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld befinden sich im Naherholungsgebiet
⌂am Rand der Kreisstadt Birkenfeld.
Sie bestehen aus dem Badeweiher, dem Sielbachweiher und dem
Biers Weiher, die untereinander durch den Sielbach verbunden sind.
Für bestimmte Fischarten gibt es Maximalmaße.
Fische mit oder größer als das Maximalmaß sind sofort zurück zu setzen.
Das Hältern ist verboten!
Das gilt für:
Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang,
➤ den hier dargestellten 🌞 Sonnenzeiten entsprechend.
Nachtangeln ist nicht gestattet.
Es ist EINE Friedfischangel erlaubt; sowohl für Gastangler als auch für Vereinsmitglieder.
Angeln auf Raubfisch, dazu zählen auch Forellen,
ist nicht gestattet. Beifang ist sofort zurück zu setzen.
Die Fangbegrenzung beträgt maximal 10 Fische, davon höchstens
1 Karpfen kleiner 50 cm oder
1 Schleie kleiner 40 cm.
Pro Tag darf maximal 1 Brasse kleiner 50 cm entnommen werden.
Bitte das ausgeschilderte Schongebiet im hinteren beschilften Teil des Badeweihers beachten. Hier ist Angeln verboten.
Personen, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Inhaber eines Sonderfischereischeins dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, angeln.
Personen vor Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.
Die Teilnahme an Vereins- und Einladungsfischen ist für Vereinsmitglieder mit Angelberechtigung möglich und benötigt weder Tagesschein noch Jahresschein.
Tagesschein-Rückgabe
Der Tagesschein ist am Ende des Angelns komplett und ausgefüllt in den Briefkasten am Vereinsheim zu werfen.
Keine Fangentnahme ist entsprechend zu vermerken.
Eine zukünftige Erlaubniserteilung kann von der Vorlage dieses Fangnachweises abhängig gemacht werden.
Jahresschein
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Jahresschein-Erwerb
Voraussetzung für den Erwerb eines Jahresscheins ist die Mitgliedschaft im Angelsportverein „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld, ein gültiger Fischereischein
und der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe.
Der Jahresschein wird bei der Jahreshauptversammlung, zu Öffnungstzeiten des Vereinsheims oder
nach Terminabsprache mit unserem Vorsitzenden unter Telefon
☎06782 / 6423
für das laufende Angeljahr vom 01.04. bis zum 31.03 des Folgejahres im Vereinsheim ausgestellt.
Der Jahresschein kostet 52,- € für Erwachsene und 26,- € für Jugendliche unter 18 Jahren.
Vor dem erstmaligen Erwerb ist eine einmalige Angelpauschale von 150,-€ zu entrichten.
Beim Kauf des Jahresscheines bitte auf den Empfang folgender Unterlagen achten:
Jahresschein mit Stempel und Unterschrift
Merkblatt für Jahresscheininhaber inklusive Arbeitsstundennachweis
Fangliste
Jahresschein-Bestimmungen
Jahresscheininhaber dürfen mit zwei Handangeln am Badeweiher, Sielbachweiher und an den beiden Rascheweihern angeln.
Davon darf maximal mit einer Angel auf Raubfisch geangelt werden.
Am Biers Weiher ist Angeln verboten.
Gewässersperren und weitere Aushänge am Vereinsheim sind zu beachten.
Nachtangeln ist gestattet.
Angeln Jahresscheininhaber an Gewässern des ASV „Fischwaid“, wird bei geöffnetem Vereinsheim gebeten, sich vor Ort anzumelden.
Für den Gültigkeitszeitraum des Jahrsscheines gibt es folgende Fangbegrenzungen:
Die Teilnahme an Vereins- und Einladungsfischen ist für Vereinsmitglieder mit Angelberechtigung möglich und benötigt weder Jahresschein noch Tagesschein.
Personen, die das 7. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie Inhaber eines Sonderfischereischeins dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, angeln.
Personen vor Vollendung des 10. Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.
Jahresschein-Fangliste
Jahresscheininhaber haben eine Fangliste zu führen, die bis 15. März selbständig an den Gewässerwart zu melden ist.
Diese beinhaltet: Name, Vorname - Fangtag - Gewässer - Fischart - Anzahl - Gewicht.
Der Menüpunkt „Termine“ enthält den Abgabetermin und einen Link, um die Fangergebnisse auch zu mailen.
Jahresschein-Arbeitsstunden
Im Gültigkeitszeitraum des Jahresscheins sind 10 unentgeltliche Arbeitsstunden beim ASV „Fischwaid“ zu leisten.
Mitglieder ab einem Alter von 65 Jahren und Vorstandsmitglieder sind davon befreit.
Diese Arbeitsstunden sind auf dem persönlichen Arbeitsnachweis
(siehe Merkblatt weiter oben) durch einen Arbeitswart abzuzeichnen.
Ein nachfolgender Jahresschein ist nur erwerbbar, wenn alle Arbeitsstunden abgeleistet worden sind.
Wechselschein
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Wechselschein-Erwerb
Nur für Jahresscheininhaber des Angelsportvereins „Fischwaid“ e. V. Birkenfeld
gibt es kostenlos einen Wechselschein für den
⌂SFV Idar-Oberstein
(Hammerstein), um an der Nahe zu fischen.
Dieser Schein kann im Vereinsheim nach telefonischer Voranmeldung bei unserem Vorsitzenden
unter ☎06782 / 6423 empfangen werden.
Der Wechselschein ist beim Angeln mitzuführen und in Hammerstein auf Verlangen vorzuzeigen.
Das Angeln ist nur an der Nahe Hammerstein / Enzweiler erlaubt. Das Befahren von Wiesen und Grundstücken am Gewässer ist untersagt.
Erlaubt sind eine Friedfisch- sowie eine Raubfischangel.
Geangelt werden darf von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang;
➤ den hier dargestellten 🌞 Sonnenzeiten entsprechend.
Es dürfen maximal 10 Fische geangelt werden - davon höchstens
1 Karpfen.
Schleien und
Barben sind ganzjährig geschont.
Das Angeln auf Forellen ist untersagt.
Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Sachwerte getauscht werden. Sie sind einer sinnvollen Verwertung zu zuführen.
Wechselschein-Rückgabe
Spätestens nach drei Tagen ist der Wechselschein bei der Ausgabestelle zurück zu geben.
Bei Fischentnahme ist eine formlose Fangliste bei der Ausgabestelle mit abzugeben.
Bei Überschreitung der Rückgabefrist wird die Person von den Vorzügen des vereinsübergreifenden Angelns ausgeschlossen.
Für Jahresscheininhaber des „Sportfischervereins Idar-Oberstein e. V.“
gibt es umgekehrt eine in Idar-Oberstein empfangbare Angelerlaubnis für die Gewässer des „ASV Fischwaid Birkenfeld e. V.“
mit folgenden Bestimmungen: