Die Fische in den „geschlossenen“ Gewässern des ASV „Fischwaid“ Birkenfeld / Nahe sind nicht herrenlos. Der unerlaubte Fang dieser ist keine Fischwilderei im Sinne des § 293 StGB, sondern Diebstahl nach § 242 StGB; also eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit! Neben einer Anzeige, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, muss der Betroffene auch damit rechnen, dass Angeln und andere Fischereigeräte nach § 295 StGB eingezogen werden.
In Auslegung des Tierkörperbeseitigungsgesetzes ist das Entsorgen von Innereien oder kranken Fischen im Gewässer verboten!